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Martin Gross

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Es fängt oft mit einem Versprechen an, einem Versprechen, Steuern sparen zu können und dabei gleichzeitig auch noch etwas für die Altersvorsorge zu tun.

Das Steuerspar-Versprechen

“Wollen Sie auch bis zu 35.000 € von der Steuer absetzen?”

So ähnlich liest oder hört man es immer wieder. Auch wird mir immer mal wieder die Rürup-Rente von interessierter Stelle als geniale Möglichkeit zum Steuersparen angepriesen. Für die Altersvorsorge sei es nebenbei auch noch gut. Sehr löblich, denke ich mir, etwas für die Altersvorsorge müsste ich sowieso mal tun.

Aber ist die Rürup-Rente das richtige Mittel der Wahl? Schliesslich gibt es noch andere Möglichkeiten für das Alter zu sparen.

Es müssen also Fakten her. Belastbare Fakten.

Eine Betrachtung der Fakten zur Rürup-Rente

Auf Werbeprospekte alleine, ohne die Zusammenhänge zu verstehen, wollte ich mich nicht verlassen, um zu entscheiden, ob die Rürup-Rente die richtige Wahl ist.

Da ich mich mit dem Thema Altersvorsorge mal wieder befassen wollte, eher gesagt musste, ist durch Recherchen und Fachliteratur einiges an Informationen zusammen gekommen. Vielleicht hilft dieser Artikel dem einen oder der anderen weiter und deshalb stelle ich ihn hier gerne zu Verfügung.

Allerdings mit einer kleinen Einschränkung: Da ich weder Steuerberater noch Rentenberater bin, kann ich nicht eine Gewähr auf die Richtigkeit der Informationen geben. Ich gebe die Informationen nach meinem aktuellen besten Kenntnisstand weiter1. Falls es etwas offensichtlich zu korrigieren gibt, freue ich mich über einen Kommentar weiter unten.

Zurück zum Thema: Das ist — wie so oft — komplexer als man zuerst vermuten würde. Was von mir ursprünglich als kurzer Artikel zur Rürup-Rente gedacht war, wurde umfangreicher als ich dachte.

Steuern zu sparen hört sich natürlich attraktiv an. Daher wird die steuerliche Förderung gerne von den Anbietern zu Werbezwecken genutzt. Es lohnt sich also einen genaueren Blick auf die steuerlichen Effekte zu werfen.

Die Frage ist doch: Lohnt es sich überhaupt und für wen lohnt es sich, diese Art von Altersvorsorge zu betreiben? Kommen die Vorteile wirklich bei den Kunden unter dem Strich an oder profitieren hauptsächlich Versicherungsverkäufer und Assekuranzen durch Provisionen und Gebühren?

Wie bei allen anderen Finanzprodukten auch, sollte man vor Vertragsabschluss verstanden haben, worauf man sich einlässt. Versicherungsgesellschaften sind keine wohltätigen Vereine, sondern Wirtschaftsunternehmen, die einen Gewinn erwirtschaften wollen. Die Vertragsinformationen sollte man daher genau lesen.

Also, wie funktioniert die Rürup-Rente eigentlich?

Grob vereinfacht gesagt, zahlt man während seiner Berufstätigkeit fleissig ein, um dann während des Ruhestands jeden Monat hoffentlich ordentliche Auszahlungen zu erhalten.

Natürlich hängen die Auszahlungen von der Höhe der Einzahlungen ab, sprich wieviel Jahre hat man welche Beträge eingezahlt. Aber auch davon, was der Versicherer zwischenzeitlich mit dem Geld angestellt hat. Mehr dazu weiter unten.

Geförderte, private Altersvorsorge

Die Basisrente ist eine Form der privaten Altersvorsorge. Sie wird vom Staat durch steuerliche Erleichterungen gefördert, um Anreize zur finanziellen Altersabsicherung zu geben. Nach ihrem Erfinder Professor Bert Rürup wird sie auch Rürup-Rente genannt.

Die Beiträge zur Basisrente können als Sonderausgaben im Rahmen der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden und mindern das zu versteuernde Einkommen und die Steuerlast. Somit ergibt sich die Möglichkeit aus (größtenteils) unversteuertem Einkommen Altersvorsorge zu betreiben.

Die Basisrente ist anders als die gesetzliche Rente nicht umlagefinanziert, sondern die Beiträge der Versicherten werden von den Versicherungsunternehmen am Kapitalmarkt angelegt und damit wird das Deckungskapital gebildet.

Die Versicherungen investieren die Beiträge in Kapitalmarktprodukte, um das Geld anzulegen und eine Rendite zu erwirtschaften, sprich das Kapital möglichst zu vermehren. Von den Beiträgen werden aber auch Verwaltungsgebühren und Provisionen bezahlt. Dadurch werden nicht die gesamten Einzahlungen für das Ansparen verwendet. Je geringer Gebühren und Provisionen sind, desto höher sind die Chancen auf eine hohe Rendite.

Die Versicherungskomponente der Rürup-Rente

Der Versicherer verwendet das Deckungskapital nach dem Ansparen, um in der Rentenphase die Leistungen, also die monatliche Rente, auszuzahlen. Die Rente wird lebenslang gezahlt, unabhängig davon wie lange man lebt. Es wird also nicht nur Geld angelegt, sondern man versichert sich auch sozusagen „gegen ein langes Leben“. Dadurch kann man für sein gesamtes Rentnerleben mit einer monatlichen Zahlung rechnen. Ganz im Gegensatz zu einer festen angesparten Geldsumme, die irgendwann einmal nach vielen Jahren — im ungünstigen Fall vor dem Ableben — durch Auszahlungen aufgebraucht wäre.

Durch diese Versicherungskomponente kann man die Basisrente auch nicht eins zu eins mit anderen, reinrassigen Geldanlagen vergleichen, da durch das Verrenten einige Vor-und Nachteile entstehen, z.B.:

  • Man kann nicht zwischen einer einmaligen Gesamtauszahlung oder monatlichen Rentenzahlungen auswählen
  • Gezahlt wird nur bis zum Tod des Versicherten (wobei man das teilweise durch zusätzliche, kostenpflichtige Vereinbarungen ändern kann)
  • Andererseits erhält man die Zahlungen lebenslang, auch dann wenn man ein biblisches Alter erreicht.

Private Altersvorsorge für Selbständige

Soweit waren die Aussagen für alle Personengruppen zutreffend. Ab hier möchte ich allerdings schwerpunktmäßig auf die Basisrente aus der Perspektive von Selbständigen, Freiberuflern oder Geschäftsführern eingehen. Und dabei vor allem auf jene, die nicht in die gesetzliche Rente oder andere Versorgungswerke bereits einzahlen. Dies hat mehrere Gründe. Zum einen ist die Basisrente für diese Zielgruppe vorrangig konzipiert worden. Ein Personenkreis, der üblicherweise keine oder nur geringe Ansprüche2 auf staatliche Rente hat.

Zum anderen bin ich selbst selbständig und kann dadurch besser meine eigenen Überlegungen mit einfliessen lassen. Durch die Beschränkung auf Selbständige lassen sich auch einige Sachverhalte übersichtlicher darstellen. Für Arbeitnehmer ergeben sich andere Sachverhalte, die hier den Rahmen sprengen würden. Kurz genannt sei hier nur, dass sich für Arbeitnehmer die Höchstbeträge entsprechend der Zahlungen in die staatliche Rentenkasse vermindern.

Nicht nur auf die Steuern schielen

Die Versicherungsunternehmen werben für die Basisrente gerne mit steuerlichen Vorteilen. Sich nur die steuerlichen Aspekte anzuschauen, wäre aber zu kurz gedacht.

Andere Aspekte wie die Rendite und die Flexibilität sind genauso wichtig. Die Unterschiede zwischen den verschiedenen Policen, aber auch generelle Einschränkungen bei der Basisrente, sollte man vor der Unterzeichnung des Vertrags bedenken.

Die zwei Phasen der Basisrente

Zur Betrachtung der Rürup-Rente bietet es sich an, die Laufzeit in zwei Phasen aufzuteilen:

  • die Ansparphase
  • die Rentenphase

In der Ansparphase zahlt der Versicherungsnehmer Beiträge ein. In der Rentenphase, die nach derzeitigem Stand frühestens mit dem 62. Lebensjahr, aber auch später beginnen kann, zahlt die Versicherung eine lebenslange Rente an den Versicherungsnehmer aus.

Die Ansparphase

Die Beiträge, die man in der Ansparphase in die Basisrente einzahlt, kann man als Sonderausgaben in seiner Steuererklärung geltend machen. D.h. das zu versteuernde Einkommen wird durch die Beiträge verringert und damit sinkt die Einkommensteuer.

Dabei gibt es zwei Dinge zu beachten.

Steuerliche Höchstbeträge

Zum einen gibt es Höchstbeträge, die förderfähig sind. Der abzugsfähige Höchstbeitrag lag im Jahr 2015 bei 22.172 € für Ledige und bei 44.344 € für Verheiratete. Höhere Beiträge werden also nicht mehr steuerlich berücksichtigt.

Die Übergangsregelung

Zum anderen kann man aktuell die eingezahlten Beträge noch nicht vollständig steuerlich berücksichtigen lassen.

Es sind damit noch nicht 100 Prozent der gezahlten Beiträge als Sonderausgaben anrechenbar, sondern es gibt eine Übergangsregelung bis zum Jahr 2025, die da lautet:

Der Prozentsatz steigt jedes Jahr um 2% an, bis er im Jahr 2025 endgültig 100% als Maximum erreicht.

Im Jahr 2016 lassen sich 82% der gezahlten Beiträge als Sonderausgaben ansetzen. Im Jahr 2017 2% zusätzlich, also schon 84%.

Die Beiträge werden nur maximal bis zu dem förderfähigen Höchstbetrag steuerlich berücksichtigt. Da die Höchstbeträge relativ hoch sind, sollte das aber in den meisten Fällen unproblematisch sein.

Die prozentual absetzbaren Beträge nach Jahren für die Basisrente Abbildung 1: Wie die absetzbaren Beträge über die Jahre ansteigen

Wen man also als Selbständiger im Jahr 2016 insgesamt Einzahlungen in der Höhe von 10.000€ in seine Basisrente einzahlt, kann man 82% von 10.000€ als Sonderausgaben geltend machen, also 8.200 € .

Wenn man in 2017 den gleichen Betrag einzahlen würde, könnte man bereits 84% von 10.000€ geltend machen, also schon 8.400€. Die Sonderausgaben mindern den Gesamtbetrag der Einkünfte und führen zu einer Verringerung der Steuerlast.

Die Rentenphase

Die Rürup-Rente ist der gesetzlichen Rente nachgebildet. Es wird daher — wie oben bereits erwähnt — in der Rentenphase eine lebenslange Rente ausbezahlt. Steuerlich werden beide auch gleichbehandelt. In der Rentenphase (Auszahlungsphase) will das Finanzamt seinen Anteil haben, sprich die Auszahlungen muss der Basis-Rentner versteuern.

Allerdings müssen erst bei Renteneintritt ab dem Jahr 2040 die kompletten Auszahlungen versteuert werden. Vorher sind nur Anteile davon steuerpflichtig.

Die Besteuerung steigt Schritt für Schritt jedes Jahr an. Je später Du mit der Auszahlphase beginnst, desto höher ist der Prozentsatz der Rente, den Du versteuern musst.

Die Besteuerung der Auszahlungen für die Basisrente Abbildung 2: Wie die Besteuerung der Auszahlungen der Rürup-Rente über die Jahre ansteigt

Wie man sehen kann, gibt es einen kleinen Knick im Jahr 2020: Bis 2020 steigt der Besteuerungsanteil jährlich um 2 %, danach nur noch um 1 % pro Jahr. Der steuerlich absetzbare Anteil (Abbildung 1) wächst dadurch schneller als der steuerpflichtige Anteil (Abbildung 2).

Wichtig ist zu wissen, dass zum Rentenbeginn der steuerfreie Anteil als Freibetrag in Euro festgelegt wird und lebenslang gilt. Es hat daher einen großen steuerlichen Einfluss, wann man mit der Rente beginnt.

Wer beispielsweise im Jahr 2030 die ersten Leistungen seiner Rente erhält, muss davon nur 90% versteuern. Mit den 90% berechnet das Finanzamt den Freibetrag, der ab dann für den Renten-Empfänger gilt. Rentensteigerungen nach dem Rentenbeginn werden dadurch komplett und nicht nur anteilmäßig besteuert.

Ein steuerlicher Vorteil durch die Förderung ergibt sich aus folgenden zwei Sachverhalten.

Der Durchschnittssteuersatz

Als Hintergrundinfo muss man wissen, dass wir in Deutschland ein progressives Steuerstufensystem haben. Vereinfacht gesagt, muss man je mehr man verdient, einen umso höheren prozentualen Steuertarif bezahlen. Oder anders ausgedrückt: Der Durchnittssteuersatz steigt mit höherem Einkommen.

Wenn das zu versteuernde Einkommen in der Rentenphase geringer ist als während der Einzahlphase, habe ich in der Rentenphase auch einen geringeren Durchschnittssteuersatz als während der Einzahlphase.

Durch einen niedrigen Durchschnittssteuersatz zahlt man zwar in der Rentenphase auch Steuern, aber weniger als man in der Ansparphase vorher eingespart hat.

Die nur teilweise Besteuerung der Basisrente

Erst ab einem Renteneintritt ab dem Jahr 2040 muss man die Zahlungen aus der Basisrente voll versteuern.

Bei einem früheren Renteneintritt muss man die Basisrentenzahlungen nicht zu 100% versteuern. Es muss nur der oben in Abbildung 2 gezeigte Prozentsatz versteuert werden. Je älter man bereits ist, desto früher erreicht man das Mindestalter von 62 Jahren und desto geringer ist der Prozentsatz zum Rentenbeginn.

Diese beiden Sachverhalte sollte jeder aus seiner persönlichen Steuersituation heraus überprüfen. Und zwar der aktuellen und aber auch der zur Rentenzeit erwarteten steuerlichen Lage, um abschätzen zu können, wie sich das finanziell auswirkt.


Es lohnt sich einen kurzen Exkurs zu der Steuerberechnung in Deutschland zu machen:

Der zurzeit gültige Spitzensteuersatz von 42% beginnt bei einem zu versteuernden Einkommen eines Alleinstehenden von mehr als ca. 52.000 Euro im Jahr bzw. ab ca. 104.000 Euro bei Verheirateten (Stand 2015). Vereinfacht gesagt, muss man ab diesem Betrag für jeden Euro, den man mehr verdient, 42% Steuern zahlen. Für jede zusätzlich verdienten 1000€ wären also 420€ Einkommensteuer zu zahlen.


Eine Beispielrechnung

Zeit für ein einfaches Beispiel:

Ein selbständiger, alleinstehender 50-jähriger hat ein zu versteuerndes Einkommen von 70.000 € im Jahr 2016. Laut Einkommensteuerrechner des Bundesministerium der Finanzen muss er 22.160,27 € Steuern (Einkommensteuer plus Solidaritätszuschlag) zahlen.

Im Jahr 2016 zahlt er 10.000 € in die Basisrente ein. Er kann 82% davon als Sonderausgaben ansetzen, d.h. 8.200 €. Dadurch wird sein zu versteuerndes Einkommen auf 61.800 € reduziert. Der Einkommensteuerrechner kommt dafür auf 18.526,85 € Steuerlast.

Die folgende Tabelle zeigt dass nochmal in einer Übersicht:

Einkommen ESt Soli Steuern ges. Durchschnitt
70.000 € 21.005 € 1.155,27 € 22.160,27 € 31,66%
61.800 € 17.561 € 965,85 € 18.526,85 € 29,98%

Seine Einkommenssteuer reduziert sich von 21.005 € auf 17.561 €. Er muss also 3.444 € weniger Einkommensteuer zahlen.

Der Solidaritätszuschlag verringert sich ebenfalls , da er 5,5% der Einkommensteuer beträgt. Hier müsste die Einsparung 5,5% von 3.444 € betragen, also 189,42 € . Wenn wir nachrechnen mit den Zahlen aus dem Einkommensteuerrechner kommt genau das gleiche raus.

Berechnung  
1.155,27
- 965,85
= 189,42

Insgesamt entsteht also ein steuerlicher Vorteil von

3.444 € + 189,42 € = 3.633,42 €

Man könnte also sagen, der Staat beteiligt sich in diesem Fall mit 3.633 € an der Altersvorsorge.

Nach den weiter oben gemachten Überlegungen lässt sich die Steuererleichterung aber auch mit einer Überschlagsformel ohne Einkommensteuerrechner berechnen.

Man nimmt den im Jahr gezahlte Betrag, berücksichtigt davon den aktuellen Prozentsatz aus Abbildung 1 und berechnet mit dem Grenzsteuersatz die Steuerersparnis.

Als Überschlagsformel zur groben Abschätzung, kann man also ansetzen:

Jährliche Einzahlung x aktueller Prozentsatz x eigener Grenzsteuersatz = Höhe der Reduzierung der Einkommensteuer

Im aktuellen Fall

10.000 € x 0,82 x 0,42 = 3.444 €

Hinzu kommt die Verringerung des Solidaritätszuschlags

3.444 x 0,055 = 189,42 €

Wie bereits oben erwähnt, muss man für diese Überschlagformel berücksichtigen, dass man nicht die Höchstbeiträge überschreitet.

Man sieht der steuerliche Effekt ist ordentlich. Allerdings will der Staat dafür später Steuern kassieren, wenn die Auszahlungen in der Rentenphase erfolgen.

Ein Rechenbeispiel dazu habe ich für den nächsten Artikel zur Basisrente eingeplant.

Steuern sind nicht alles

Allerdings ist die steuerliche Bewertung alleine bei weitem nicht ausreichend, um den Nutzen der Rürup-Rente zu bewerten. Was nützt einem die Steuerersparnis, wenn die Rendite am Ende unterm Strich nicht stimmt ? Oder man mit dem Vertrag so unflexibel ist, dass man die Einzahlungen nicht auf seine geänderten Lebensumstände anpassen kann.

Auf diese Themen und mehr werde ich in Teil 2 zu “Für wen lohnt sich die Rürup-Rente wirklich?” eingehen.


Fragen? Ideen? Gerne unten in den Kommentaren.

Weiter geht es in Kürze.

  1. Bevor Du weitreichende Entscheidungen triffst, solltest Du dich daher mit einem Berater deines Vertrauens (z.B. deinem Steuerberater) austauschen oder Du überprüfst die Informationen noch einmal selbst. Links dazu sind teilweise hier im Artikel. 

  2. Oft stammen diese geringen Ansprüche aus einer vorherigen, sozialversicherungspflichtigen Anstellung.