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Martin Gross

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Umsatzsteuer, Vorsteuer und Mehrwertsteuer bezeichnen den gleichen Sachverhalt, aber aus unterschiedlichen Perspektiven.

Mehrwertsteuer

Der Name Mehrwertsteuer wird in Deutschland umgangssprachlich für die Umsatzsteuer (USt) verwendet. Der eigentlich korrekte Begriff ist Umsatzsteuer und sollte so auch auf den Rechnungen ausgewiesen sein.

Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer wird auf Rechnungen bei Verkäufen ausgewiesen. Aus Unternehmersicht sind dies die Ausgangsrechnungen. Das heisst, wenn ich als Unternehmer eine Rechnung stelle, wird die Umsatzsteuer — üblicherweise 19% — auf der Rechnung hinzugefügt.

Vorsteuer

Die Vorsteuer sind die Steuerbeträge, die man als Unternehmer an andere Unternehmen zahlt, wenn ich etwas dort einkaufe. Hier ist also die Perspektive, dass auf den Eingangsrechnungen, die ich als Unternehmer erhalte, 19% Steuer ausgewiesen sind. Für mich sind diese Steuerbeträge dann gezahlte Vorsteuer.

Umsatzsteuer und Vorsteuer bezeichnen also die gleiche Steuerart aus unterschiedlichen Perspektiven: Aus Verkäufersicht nennt man sie Umsatzsteuer, aus Käufersicht Vorsteuer.

Die Umsatzsteuer wird vom Unternehmen an das Finanzamt abgeführt. Die Vorsteuer wird vom Finanzamt an das Unternehmen erstattet (vorausgesetzt es ist umsatzsteuerpflichtig). Beides geschieht über die Umsatzsteuer-Voranmeldung.