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Martin Gross

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Für ein umsatzsteuerpflichtiges Unternehmen wird ein Firmenwagen angeschafft. Der Kaufpreis des Fahrzeugs ist üblicherweise als Preis für Endkunden ausgewiesen. Er enthält also bereits die Vorsteuer (umgangssprachlich auch Mehrwertsteuer genannt).

Anschaffung eines Firmenwagens

Da es sich beim Kauf eines Fahrzeugs um eine größere Investition handelt, ist auch die Vorsteuer entsprechend hoch.

Ein Beispiel dazu: Das Fahrzeug kostet 35.700 € inklusive der Vorsteuer in Höhe von 19% . Die Vorsteuer beträgt also 5.700€ (19% von 30.000€).

Wie wird die gezahlte Vorsteuer erstattet?

Die Vorsteuer ist ein durchlaufender Posten für ein Unternehmen. Das Unternehmen tritt in Vorlage gegenüber dem Finanzamt und will verständlicherweise die Vorsteuer möglichst schnell zurückgezahlt bekommen.

Daraus ergeben sich folgende Fragen:

  • Wie wirkt sich die gezahlte Vorsteuer auf die Umsatzsteuervorauszahlung aus?
  • Wie wird die Vorsteuer erstattet?

Die Antwort: Die gezahlte Vorsteuer wird in der Umsatzsteuervoranmeldung geltend gemacht. Sie wird als zu erstattender Vorsteueranspruch angemeldet und wird mit der zu zahlenden Umsatzsteuer verrechnet.

Wenn man für den Voranmeldezeitraum mehr Vorsteuer gezahlt hat als man Umsatzsteuer in Rechnung gestellt hat, wird die überschüssige Vorsteuer erstattet. Dies wird auch als Vorsteuer-Überhang bezeichnet.

Ein Rechenbeispiel

Angenommen Sie haben im Monat des Autokaufs Rechnungen in Höhe von 14.000€ zuzüglich 19% Umsatzsteuer gestellt. Das wären dann insgesamt 16.660€ inklusive Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer beträgt also 2.660€. Die Vorsteuer für obiges Fahrzeug beträgt wie bereits oben berechnet 5.700€.

Eingenommene Umsatzsteuer minus gezahlte Vorsteuer ergibt den Betrag, der ans Finanzamt zu zahlen ist.

Hier in diesem Fall erhalten wir: 2.660€ - 5.700€ = -3.040€

Da der Betrag negativ ist, handelt es sich um eine Erstattung vom Finanzamt.

Es ergibt sich also für den Monat eine Erstattung von 3.040€ vom Finanzamt, da entsprechend mehr Vorsteuer gezahlt wurde als Umsatzsteuer im gleichen Monat eingenommen wurde.

Ein guter Tipp noch dazu:

Bei höheren Beträgen für die Vorsteuererstattung fordert das Finanzamt anschliessend oft die Rechnung zur Prüfung an. Durch die Einreichung der Rechnung in Kopie zusammen mit der Umsatzsteuervoranmeldung kann man häufig eine schnellere Erstattung erreichen, da dann alle Unterlagen dem Finanzamt schon vorliegen.