Martin Gross bio photo

Martin Gross

Twitter Google+ LinkedIn

Sollte man die Einkommensteuer in der Liquiditätsplanung berücksichtigen? Oder gehört das eher zu den Lebenskosten eines Unternehmers?

Es ist ganz einfach: Wie jeder andere Abfluss von Geld, muss man auch die Einkommensteuer bei der Liquiditätsplanung berücksichtigen. Sie hat einen erheblichen Einfluss auf die Zahlungsfähigkeit eines Unternehmens oder eines Freiberuflers /Einzelunternehmers.

Im Klartext heisst das, wenn man eine Liquiditätsplanung für einen längeren Zeitraum, z.B. für die nächsten 36 Monate macht, muss man auch die Einkommensteuer (ESt) mit einbeziehen.

Als nächstes stellt sich die Frage, ob man die ESt monatlich oder jährlich berücksichtigen sollte. Neben der Höhe des Betrags ist das Timing sehr wichtig. Die Einkommensteuerzahlungen plant man nach der Fälligkeit ein. Die Vorauszahlungen an das Finanzamt ergeben sich aus der Schätzung des Gewinns für das Geschäftsjahr.

Auf der Basis der Schätzung wird dann die Höhe der Vorauszahlungen berechnet, die quartalsweise an das Finanzamt zu zahlen ist. Für die Zahlungen gibt es feste Terminvorgaben. Die Zahlungen sind am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember fällig. Entsprechend trägt man die Geldabflüsse in die Liquiditätsplanung ein.

Erst nach der Abgabe der ESt-Jahreserklärung wird vom Finanzamt die Höhe der tatsächlich geschuldeten Steuer berechnet. Die Differenz zwischen den 4 Vorauszahlungen und tatsächlich geschuldeter Steuer wird vom Finanzamt berechnet und es kommt dann je nach Fall zu einer Nachforderung oder Rückerstattung.

Man kann in gewissen Grenzen steuern, wann eine Nachforderung oder Rückerstattung erfolgt, indem man seine Einkommensteuer-Erklärung etwas früher oder später innerhalb der gesetzlichen Fristen abgibt und damit auch die Liquidität beeinflussen.